Der Wettbewerb „2 Super VIP Tech3-Pässe für Misano 2023“ ist offiziell eröffnet!
Wenn wir Ihnen eine Geschichte versprechen, die sich von den anderen unterscheidet, wird der Himmel nur der der Adria sein, nur wenige Minuten vom Misano World Circuit Marco Simoncelli entfernt …
Im Übrigen kennen Sie das Prinzip bereits, mit der Möglichkeit, ein Traumwochenende zu erleben, das sich der Zugang zum MotoGP-Fahrerlager des Gran Premio Red Bull di San Marino e della Riviera di Rimini und zum GASGAS Factory Hospitality Racing Tech3 teilt ebenso wie der Charme der Riviera von Rimini und dieser Region, deren Geschichte von Motorradwettbewerben geprägt war und ist.
Aber um diesen einzigartigen Preis zu gewinnen, müssen Sie zunächst an unserem Wettbewerb „2 Super VIP Tech3-Pässe für Misano 2023“ teilnehmen und dafür Sie müssen sich lediglich kostenlos auf unserer Website registrieren und beantworten Sie die folgende Frage auf unserer Seite Concours :
„In welcher Funktion hat das Tech3-Team von Hervé Poncharal seinen letzten Grand-Prix-Sieg errungen? »
Da sich der Verlauf des Wettbewerbs „2 Super VIP Tech3-Pässe für Misano 2023“ mit dem Großen Preis von Österreich überschneidet, würden wir im Falle eines weiteren Sieges die genauen Antworten vor und nach diesem als richtig erachten. Nehmen Sie natürlich nur teil, wenn Sie sicher sind, dass Sie es am Wochenende vom 8. bis 10. September nach Misano schaffen!
Der Gewinner wird am Ende dieses Wettbewerbs nach dem Zufallsprinzip aus den richtigen Antworten gezogen und erhält die beiden oben beschriebenen Super VIP Tech3-Pässe. Er oder sie wird innerhalb von 48 Stunden nach der Ziehung per E-Mail benachrichtigt.
Der Wettbewerb „2 Super VIP Tech3-Pässe für Misano 2023“ begann an diesem Mittwoch, 9. August 2023, um 09:00 Uhr und endet am Dienstag, 22. August, um 23:00 Uhr.
Viel Glück !
WETTBEWERBSREGELN „2 Super VIP Tech3-Pässe für Misano 2023“
Artikel 1: Organisation
Der SARL Media Service mit einem Kapital von 1000 €, im Folgenden „Der Veranstalter“ genannt, mit Hauptsitz in 350 Chemin de Larrebidea, 64200 Arcangues, registriert unter der Bayonne RCS-Nummer 818 786 337, organisiert ein kostenloses Spiel mit der Nummer: Kaufpflicht von Mittwoch, 9. August 2023, 09:00 Uhr bis Dienstag, 22. August, 23:00 Uhr.
Artikel 2: Teilnehmer
Dieses kostenlose Spiel ohne Kaufverpflichtung steht ausschließlich Erwachsenen und auf der Website Paddock-GP.com registrierten Personen mit Wohnsitz auf dem französischen Festland (einschließlich Korsika), in Überseegebieten oder in einem anderen Land offen.
Vom Spiel ausgeschlossen sind Personen, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, sowie Mitarbeiter des „Veranstalters“ und alle Personen, die direkt oder indirekt an der Gestaltung, Produktion oder Leitung des Spiels beteiligt waren sowie ihr Ehepartner und ihre Familienangehörigen: direkte Vorfahren und Nachkommen oder andere Verwandte, die unter ihrem Dach leben oder nicht.
„Der Veranstalter“ behält sich das Recht vor, von jedem Teilnehmer eine Begründung der oben genannten Bedingungen zu verlangen.
Jede Person, die diese Bedingungen nicht erfüllt oder sich weigert, sie zu rechtfertigen, wird vom Spiel ausgeschlossen und kann im Falle eines Gewinns nicht von ihrem Preis profitieren.
Es ist nur eine Teilnahme pro Person erlaubt (gleicher Name, gleiche E-Mail-Adresse). „Der Veranstalter“ behält sich das Recht vor, etwaige Kontrollen zur Einhaltung dieser Regelung durchzuführen.
Die Teilnahme am Spiel setzt die uneingeschränkte Anerkennung dieser Bestimmungen voraus.
Artikel 3: Teilnahmebedingungen
Teilnehmer sollten die folgende URL aufrufen:
• https://www.paddock-gp.com/concours/
Der Wettbewerb ist Personen vorbehalten, die sich kostenlos auf der Website Paddock-GP.com registrieren.
Um an der Verlosung teilnehmen zu können, müssen sie die gestellte Frage richtig beantworten.
Zur Validierung der Anmeldung muss der Teilnehmer das Informationsformular vollständig und korrekt ausfüllen. Der Spieler wird darüber informiert und akzeptiert, dass die im Registrierungsformular eingegebenen Informationen einen Nachweis seiner Identität darstellen.
Jede Teilnahme, die im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Regeln erfolgt, führt zur Ungültigkeit der Teilnahme. Jeder Teilnehmer, der des Betrugs verdächtigt wird, kann vom „Veranstalter“ ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Jede unvollständige, fehlerhafte oder unleserliche Identifizierung oder Teilnahme, ob absichtlich oder unabsichtlich oder in einer anderen als der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Form, wird als ungültig betrachtet. Bei Mehrfachteilnahme gilt die gleiche Sanktion.
Artikel 4: Gewinn
Der zu gewinnende Preis ist:
– 2 Pässe, die Zugang zum MotoGP-Fahrerlager des Gran Premio Red Bull di San Marino e della Riviera di Rimini und zur Tech3-Hospitality bieten.
– Loswert: nicht im Handel erhältlich.
Der Wert der Preise wird zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Reglements festgelegt und kann in seiner Bewertung nicht bestritten werden.
Sämtliche nach dem Spiel anfallenden Kosten, insbesondere für die Aufrechterhaltung und Nutzung dieses Gewinns, gehen vollständig zu Lasten des Gewinners.
Artikel 5: Benennung der Gewinner
Am Ende des Wettbewerbs erfolgt die Auslosung am Mittwoch, den 23. August. Die Ankündigung erfolgt in den folgenden Stunden oder Tagen.
Bedingungen für die Teilnahme an der Verlosung:
An der Verlosung nehmen Personen teil, die sich auf der Website http://ww.paddock-gp.com registriert haben und die gestellte Frage richtig beantwortet haben. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Personen als Gewinner gewertet, die die ähnlichste Antwort gegeben haben.
Artikel 6: Bekanntgabe des/der Gewinner(s)
• Der Gewinner wird per E-Mail an die bei der Anmeldung zum Gewinnspiel angegebene Adresse benachrichtigt.
• Der Gewinner wird dann auf der Wettbewerbswebsite bekannt gegeben
Artikel 7: Lieferung des/der Preise(s)
Der Versand der Lose erfolgt durch die jeweiligen Partner. Die Preise stehen den Gewinnern einen Monat lang zur Verfügung. Nach diesem Datum besteht kein Anspruch mehr darauf. Die Gewinner verpflichten sich, den angebotenen Gewinn ohne die Möglichkeit eines Umtausches, insbesondere gegen Bargeld, sonstige Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art oder Übertragung des Gewinns an eine dritte Person, anzunehmen. Ebenso kann für diese Lose kein Schadensersatzantrag gestellt werden.
„Der Veranstalter“ behält sich das Recht vor, im Falle des Eintritts eines Ereignisses, das außerhalb seiner Kontrolle liegt, insbesondere im Zusammenhang mit seinen Lieferanten oder unvorhersehbaren Umständen, den angekündigten Preis durch einen gleichwertigen Preis zu ersetzen. Der Gewinner wird dann über etwaige Änderungen informiert.
Artikel 8: Verwendung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer
Die Daten der Teilnehmer werden erfasst und vom „Veranstalter“ verwendet, um ihre Teilnahme am Wettbewerb zu merken und die Vergabe des Preises zu ermöglichen.
Der Teilnehmer kann aus berechtigten Gründen der Verarbeitung seiner im Rahmen dieses Spiels mitgeteilten personenbezogenen Daten widersprechen. Darüber hinaus haben sie ein Widerspruchsrecht gegen die Nutzung zu kommerziellen Werbezwecken außerhalb der Teilnahme an diesem Gewinnspiel, das sie bei der Anmeldung ihrer Teilnahme per Post an „Der Veranstalter“, dessen Adresse in Artikel 1 genannt ist, geltend machen können.
Der/die Gewinner ermächtigen „den Veranstalter“, seine Kontaktdaten (Name, Vorname) für Werbe- oder PR-Zwecke auf welchem Medium auch immer zu verwenden, ohne dass ihm dadurch eine Vergütung, Rechte oder sonstige Vorteile entstehen als die Zuteilung ihres Preises.
Gemäß dem Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 hat jeder Teilnehmer das Recht, die Berichtigung, Vervollständigung, Klarstellung, Aktualisierung oder Löschung der ihn betreffenden Informationen, die unrichtig, unvollständig, zweideutig oder veraltet sind, durch Zusendung von zu verlangen Post an „Der Veranstalter“, dessen Adresse in Artikel 1 angegeben ist.
Paddock-GP.com verpflichtet sich, die im Registrierungsformular für die Website Paddock-GP.com gesammelten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
Artikel 9: Die Vorschriften können auf der folgenden Website eingesehen werden:
• https://www.paddock-gp.com/concours/
Es kann jedem, der es bei „The Organizer“ anfordert, kostenlos zugesandt werden.
„Der Veranstalter“ behält sich das Recht vor, das Spiel jederzeit, insbesondere im Falle höherer Gewalt, zu verlängern, zu verkürzen, zu ändern oder abzubrechen, ohne dass den Teilnehmern daraus Schadensersatzansprüche entstehen.
Artikel 10: Gewerbliches und geistiges Eigentum.
Die Vervielfältigung, Darstellung oder Nutzung aller oder eines Teils der Elemente, aus denen das Spiel besteht, ist strengstens untersagt.
Alle Marken, Logos, Texte, Bilder, Videos und andere Unterscheidungszeichen, die auf der Website sowie auf den Websites, zu denen der Zugriff über Hypertext-Links möglich ist, wiedergegeben werden, sind ausschließliches Eigentum ihrer Eigentümer und als solche durch die Bestimmungen der geschützt Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums für die ganze Welt. Ihre unerlaubte Vervielfältigung stellt einen Verstoß dar, der strafrechtlich verfolgt wird.
Jede unbefugte Vervielfältigung, ganz oder teilweise, dieser Marken, Logos und Zeichen stellt einen Verstoß dar, der mit strafrechtlichen Sanktionen geahndet wird.
Die Teilnahme an diesem Spiel setzt die vollständige Akzeptanz dieser Regeln durch die Teilnehmer voraus.
Artikel 11: Haftung
Die Verantwortung des „Veranstalters“ kann nicht im Falle höherer Gewalt oder zufälliger Ereignisse übernommen werden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
„Der Veranstalter“ kann nicht für Verzögerungen, Verluste, Diebstahl, Schäden an der Post oder mangelnde Lesbarkeit von Briefmarken aufgrund von Postdiensten haftbar gemacht werden. Sie kann auch nicht haftbar gemacht werden und es können keine Regressansprüche gegen sie geltend gemacht werden, wenn Ereignisse eintreten, die die Merkmale höherer Gewalt aufweisen (Streiks, schlechtes Wetter usw.) und den Teilnehmern die Möglichkeit zur Teilnahme am Spiel ganz oder teilweise entziehen . und/oder der Gewinner des Nutzens seines Gewinns.
„Der Veranstalter“ sowie seine Dienstleister und Partner können in keinem Fall für Zwischenfälle haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung des Gewinns durch den Begünstigten oder seine Gäste ergeben, nachdem der Gewinner ihn in Besitz genommen hat.
Ebenso können „Der Veranstalter“ sowie seine Dienstleister und Partner nicht für den Verlust oder Diebstahl des Gewinns durch den Begünstigten verantwortlich gemacht werden, nachdem der Gewinner ihn in Besitz genommen hat. Etwaige zusätzliche Kosten, die für die Inanspruchnahme des Preises erforderlich sind, gehen vollständig zu Lasten des Gewinners, ohne dass dieser vom „Veranstalter“ oder den Dienstleistern oder Partnern eine Entschädigung verlangen kann.
Artikel 12: Streit und Beschwerde
Diese Bestimmungen unterliegen französischem Recht.
„Der Veranstalter“ behält sich das Recht vor, etwaige Schwierigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Anwendung dieser Bestimmungen ergeben, ohne Berufung zu lösen. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Streitigkeiten insbesondere über die Spielbedingungen, die Ergebnisse und die Gewinne zugelassen werden oder deren Erhalt, einen Monat nach Ende des Spiels, wird vereinbart, dass die aus den Spielsystemen des „Veranstalters“ resultierenden Informationen in allen Streitigkeiten über die Elemente Zusammenhang und Computerverarbeitung beweiskräftig sind dieser Informationen
im Zusammenhang mit dem Spiel.
Jede Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach dem Enddatum des Spiels an „den Veranstalter“ gesendet werden. Nach diesem Datum werden keine Reklamationen mehr angenommen. Die Teilnahme am Spiel setzt die uneingeschränkte Anerkennung dieser Bestimmungen voraus.
Artikel 13: Beweisvereinbarung
Durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und „dem Veranstalter“ sind ausschließlich die Computersysteme und Dateien des „Organisators“ maßgebend.
Die computergestützten Aufzeichnungen, die in den Computersystemen des „Organisators“ unter angemessenen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsbedingungen gespeichert werden, gelten als Beweis für die Beziehungen und Kommunikation zwischen „dem Organisator“ und dem Teilnehmer.
Es wird daher vereinbart, dass sich „der Veranstalter“ vorbehaltlich eines offensichtlichen Irrtums insbesondere zum Zweck des Nachweises einer Handlung, eines Sachverhalts oder einer Unterlassung auf Programme, Daten, Dateien, Aufzeichnungen, Vorgänge und andere Elemente (z. B. Überwachungsberichte) berufen kann oder anderen Berichten) jeglicher Art oder in Computer- oder elektronischer Form oder Unterstützung, die direkt oder indirekt vom „Veranstalter“ erstellt, empfangen oder gespeichert werden, insbesondere in seinen Computersystemen.
Die betrachteten Elemente stellen somit Beweismittel dar, und wenn sie vom „Veranstalter“ in einem streitigen oder anderen Verfahren als Beweismittel vorgelegt werden, sind sie zwischen den Parteien auf die gleiche Weise, unter den gleichen Bedingungen und mit den gleichen Bedingungen zulässig, gültig und durchsetzbar dieselbe Beweiskraft wie jedes Dokument, das schriftlich erstellt, empfangen oder aufbewahrt würde.
Bei Vorgängen jeglicher Art, die unter Verwendung der einem Teilnehmer nach der Registrierung zugewiesenen Kennung und des Codes durchgeführt werden, wird unwiderlegbar davon ausgegangen, dass sie unter der Verantwortung des Teilnehmers durchgeführt wurden.